Blogartikel
Wenn die Rente nicht mehr zum Leben reicht!
Hier möchte ich eine Wahre Geschichte erzählen:
Das müssen Sie über die 1. Säule wissen!
VIELEN GLAUBEN, SCHON ALLES ÜBER DIE AHV ZU WISSEN. DENNOCH SOLLTEN SIE SICH BESONDERS ÜBER BEITRAGSLÜCKEN SOWIE DAS VORGEHEN BEI NICHTERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE MÖGLICHKEIT RUND UM DEN RENTENBEZUG INFORMIEREN.
Nicht nur die Einnahmen verändern sich mit der Pensionierung, auch bei den Ausgaben können sich Verschiebungen ergeben. Das betrifft insbesondere die drei grössten Posten im Budget: Wohnen, Steuern sowie Versicherungen und Vorsorge.
Daran müssen Konkubinatspartner denken
Konkubinatspartner müssen besondere Vorkehrungen treffen, um im Todesfall die gegenseitige Absicherung sicherzustellen. Die wichtigsten Mittel sind Testament, Erbvertrag und die entsprechenden Instruktionen an die Vorsorgeeinrichtung.
Im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit den Lohn weiter bezahlen. Die gesetzliche Lohnzahlungspflicht hängt von der Dauer des Anstellungsverhältnis der kranken Person ab. Je nach Einzelfall kann dies für den Arbeitgeber eine grosse Belastung darstellen.
Altersvorsorge für selbstständig erwerbende
Die Vorsorge in der 2. Säule ist für "echte" selbstständig Erwerbstätige freiwillig. Mitunter lohnt sich das volle Ausschöpfen der Säule 3a. Bei hohen Einkommen kann der freiwillige Pensionskassenanschluss sinnvoll sein.