Das müssen Sie über die 1. Säule wissen!

27/06/2022

VIELEN GLAUBEN, SCHON ALLES ÜBER DIE AHV ZU WISSEN. DENNOCH SOLLTEN SIE SICH BESONDERS ÜBER BEITRAGSLÜCKEN SOWIE DAS VORGEHEN BEI NICHTERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE MÖGLICHKEIT RUND UM DEN RENTENBEZUG INFORMIEREN.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz. Sie sichert die Existenz. Viele glauben zu wissen, wie die AHV funktioniert. Doch was passiert zum Beispiel bei spätem Einstieg ins Arbeitsleben oder bei einer Frühpensionierung? Treffen Sie frühzeitig die nötigen Vorkehrungen, um sich vor Überraschungen zu schützen.

Fünf Jahre Zeit für die Schliessung von Beitragslücken

Eine auf die Einkommen bezogene maximale AHV Rente erhalten Sie nur, wenn Sie keine Beitragslücken haben. Solche Lücken entstehen bei Nichterwerbstätigkeit: etwa während eines Studiums, Auslandaufenthaltes oder einer Auszeit. Deshalb ist es wichtig, auch dann AHV-Beiträge einzuzahlen. Beitragslücken können Sie bis fünf Jahre nach der Entstehung schliessen. Wenden Sie sich für Nachzahlungen an die AHV-Ausgleichskasse. Nur ohne Beitragslücken und mit einem Durchschnittseinkommen von mind. CHF 86'040.00 sind die Voraussetzungen für die Maximalrente von CHF 28680.00 für Einzelpersonen und CHF 43020.00 für Ehepaare pro Jahr erfüllt. So der aktuelle Stand im Jahr 2022.

Auch Nichterwerbstätige zahlen

Auch Nichterwerbstätige sind AHV-pflichtig. Die Beitragshöhe hängt vom Vermögen sowie vom 20fachen Renteneinkommen ab und wird anhand der Steuererklärung ausgerechnet. Die Minimalbetrag liegt bei CHF 503.00, der Maximalbeitrag 25'150.00 Franken pro Jahr (Stand 2022). Verheiratete und eingetragene Partner müssen keine Beiträge zahlen, sofern der erwerbstätige Partner das Doppelte des Minimalbetrags an die AHV Ausgleichskasse zahlt.

Flexibles Rentenalter

Möchten Sie vorzeitig in Pension gehen, können Sie Ihre Rente ein oder zwei Jahren vorbeiziehen. Daraus folgt aber eine lebenslängliche Kürzung der AHV Rente um 6,8% pro Vorbezugsjahr. Den frühzeitigen Bezug der AHV müssen Sie einige Monate vor Erreichen des entsprechenden Altersjahres geltend machen. Möchten Sie hingegen Ihre AHV später beziehen, können Sie den Erhalt der Rente um ein bis fünf Jahre aufschieben. Dadurch erhalten Sie lebenslang eine höhere AHV Rente.

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